Landwirtschaftlicher Betriebshelferdienst Saanenland

Zweck und Ziel

Der Verein bezweckt die sofortige Stellvertretung der landwirtschaftlichen Betriebsführung im Falle einer Verhinderung des Betriebsinhabers durch Krankheit, Unfall, Todesfall oder Militärdienst. Dabei steht die Pflege des Viehbestandes im Vordergrund. Normalerweise ist diese sofortige, provisorische Stellvertretung innert 3 Wochen durch eine definitive Lösung zu ersetzen, damit der Betriebshelfer für andere Einsätze wieder frei wird. Nach Absprache mit dem Einsatzleiter ist auch ein längerer Einsatz möglich, sofern der Betriebshelfer nicht anderweitig eingesetzt werden muss. Nach dem 20. Tag entfällt jedoch die Vergünstigung für Mitglieder und es sind die vollen Kosten zu entrichten. Diese Regelung gilt auch für eine nicht zwingende Abwesenheit wie Ferien, Familienfeste usw.

Mitgliedschaft

Alle Viehbesitzer der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen können Mitglied des Vereins werden. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 40.-. Mitglieder der Viehversicherungskasse Saanen sind automatisch Mitglieder des Betriebshelfervereins. Der Jahresbeitrag wird zusammen mit den Prämien der Viehversicherungskasse einkassiert. Nichtmitglieder der Viehversicherungskasse können durch eine Mitgliedschaftserklärung dem Verein gleichwohl beitreten. Sie erhalten für den Jahresbeitrag eine Einzelrechnung. Die Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen unterstützen den Verein durch einen jährlichen Beitrag.

Organe des Vereins

Präsident:

Jakob Schläppi, Theilegg, 3792 Saanen

   

Einsatzleiter:

Jakob Schläppi, 3783 Grund

 

Tel. 033 744 84 36

 

 

Betriebshelfer:

Christian Wisler, Turbachstrasse 55, 3780 Gstaad

Die Administration wird über die Finanzverwaltung der Gemeinde Saanen, durch den pensionierten Finanzverwalter, Herrn Fritz Wampfler, Haltenweg 7, 3792 Saanen, geführt.

Tarif für den Einsatz des Betriebshelfers, gültig ab 1. April 2009

1.

Mündliche oder schriftliche Gesuche für den Einsatz des oder der Betriebshelfer sind an den Einsatzleiter zu richten.

2.

Er entscheidet, wo und wie der Einsatz des oder der Betriebshelfer möglich ist.

3.

Bei gleichzeitiger Anforderung haben die Mitglieder des Vereins Vorrang.

4.

Grundsätzlich sind die Kosten des Einsatzes durch den Betriebsinhaber zu entschädigen (2009 = Fr. 40.-).

5.

Im Falle eines zwingenden Grundes (Krankheit, Unfall, Militärdienst und Todesfall) gewährt der Verein den Mitgliedern für die ersten 20 Tage eine Reduktion auf den Stundenlohn von Fr. 20.- je Stunde. Für AHV-Rentner beträgt die Reduktion lediglich Fr. 10.- je Stunde.

6.

Nichtmitglieder oder vom Verein wegen Nichtbezahlens der Mitgliederbeiträge von mehr als 2 Jahren ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf eine Reduktion des Ansatzes.

7.

Bei nicht zwingenden Einsätzen gemäss Art. 6 der Statuten sind in jedem Fall die vollen Kosten zu erstatten.

Dieser Tarif wurde vom Vorstand am 31. März 2009 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

 

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